Weiterbildung Kinderschutzfachkraft


Neben der Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft und der darauf aufbauenden insoweit erfahrenen Fachkraft bietet win2win Ihnen zahlreiche weitere Möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung.


Im Folgenden stellen wir Ihnen Inhalte, Voraussetzungen und Termine für die Weiterbildungen "Kinderschutzfachkraft" und die darauf aufbauende "Insoweit erfahrene Fachkraft" vor. Dabei folgen wir getreu dem Motto "Aus der Praxis für die Praxis" und bieten Ihnen jeweils sechs aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine an:


Ausbildungsmodule zur Kinderschutzfachkraft
Ausbildungsmodule zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII

"Insoweit erfahrene Fachkraft" nach


dem Bundeskinderschutzgesetz

Gemäß Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) haben alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, einen Anspruch auf die Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft". In Deutschland bezeichnet dieser Begriff laut § 8a und § 8b SGB 8 beratende Personen, die im Rahmen einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos vornehmen. Inoffiziell wird diese Position auch als Kinderschutzfachkraft bezeichnet und mit IeF, Isef oder InsoFa abgekürzt.


AUSGANGSLAGE

Immer wieder kommt es zu Fällen von Kindeswohlgefährdung nach dem SGB 8 und eine Risikoeinschätzung ist zum Wohl des Kindes unumgänglich. Insoweit erfahrene Fachkräfte beziehungsweise Kinderschutzfachkräfte beraten und unterstützen Pädagog*innen und Leitungen bei der Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte, der Gefährdungseinschätzung. Ihre Hauptaufgabe ist also die kollegiale Beratung und Fallbearbeitung.

Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft liefert das SGB 8, insbesondere § 8a SGB (Schutzauftrag), sowie § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Nach § 8b Abs. 1 SGB VIII sind ein vermutetes Gefährdungsrisiko beziehungsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit dies den Schutz dieses Kindes nicht beeinträchtigt, sind in diese Einschätzung im Rahmen von Elterngesprächen auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind selbst einzubeziehen.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit stützt sich die Kinderschutzfachkraft auf die Informationen und Sozialdaten, die von den jeweiligen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die Fallverantwortung der Risikoabschätzung liegt also weiterhin bei den Einrichtungen.

Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind sowohl die öffentlichen als auch die freien Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen. Dabei sind die jeweiligen Einrichtungen zur Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft verpflichtet.


Wir bieten aus der Praxis für die Praxis jeweils sechs aufeinander abgestimmte Qualifizierungsbausteine an:


Ausbildungsmodule zur Kinderschutzfachkraft
Ausbildungsmodule zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII

Zielgruppe

Die Qualifizierungsbausteine zum Kinderschutz richten sich an alle Fachkräfte, die an der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII beteiligt sind. Dazu zählen Fachkräfte, die in Kitas und Schulen, in Psychiatrien und Suchthilfe-Einrichtungen sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. Zur Zielgruppe gehören außerdem Sozialpädagogen, die beispielsweise in Beratungsstellen arbeiten, Angehörige von Heilberufen oder im Gesundheitsamt sowie in der Sozialen Arbeit tätige Personen.


Voraussetzung

Kinderschutzfachkraft insoweit erfahrende Fachkraft im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII
✔ Alle Pädagogischen Mitarbeiter
✔ Analyse eines Praxisfalles im Rahmen eines eintägigen Kolloquiums
✔ Pädagogische oder psychologische Fachkräfte oder Erzieher mit Zusatzausbildung oder in Leitungsfunktion
✔ Mehrjährige Berufserfahrung in praktischer Arbeit mit Kinderschutzfällen
✔ Nachweis der Teilnahme an der Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft
  Die Qualifizierung zur insoweit erfahrenen Fachkraft beinhaltet:
✔ intensives Fallverstehen
✔ die Netzwerkarbeit
✔ die Konflikt-, Lösungsstrategien in Dissens-Situationen
✔ Moderation
✔ Beratung
✔ Klärung und Gesprächstechniken
✔ Durchführung von Einschätzungen der gewichteten Anhaltspunkte für Kinderschutz
Die Teilnahme an bisher durchgeführten Modulen durch die win2win-gGmbH kann auf die Anfrage anerkannt werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Kinderschutzfachkraft Ausbildung voraus.

Kinderschutzfachkraft

Die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft ist für sämtliche pädagogischen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen geeignet. Die Schulung beinhaltet fünf Qualifizierungsmodule und ein eintägiges Kolloquium, das der Analyse eines Falls aus der Praxis dient. Ziel ist es, dass alle Teilnehmenden einmal die Rolle des Beraters einnehmen und einen Beratungsprozess durchspielen. Ab dem zweiten Modul führen unsere erfahrenen Trainer*innen immer wieder praxisnahe Fachberatungen mit Ihnen durch.

Auf Anfrage prüfen wir gerne eine Anerkennung von Qualifizierungsmaßnahmen und Modulen.


Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz


gem. §8a SGB VIII

Eine Anfrage stellen können pädagogische und psychologische Fachkräfte sowie Erzieher*innen in Leitungsfunktion oder mit Zusatzausbildung. Voraussetzung ist eine vorliegende mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Kinderschutzfällen. Außerdem müssen die Anfragenden die Teilnahme an der Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft nachweisen können.

Ziel der Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft ist es, Fälle intensiv zu durchdringen und zu verstehen. Konflikt- und Lösungsstrategien für die Fallarbeit werden entwickelt. Gesprächsführung, -moderation und Beratungen werden durchgeführt. Weitere wichtige Themen, denen Sie sich in der Weiterbildung widmen, sind die Netzwerkarbeit, spezielle Gesprächstechniken sowie die schrittweise Durchführung von Einschätzungen der gewichteten Anhaltspunkte für den Kinderschutz.


Termine

Kinderschutzfachkraft als Online-Schulung ab September 2022
Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz als Online-Schulung März 2022

TRAINER

Dr. Detlev Lauhöfer
Kurt Thünemann
Ingo Rosenthal



Weitere Fragen

Sie möchten sich zur insoweit erfahrenen Fachkraft qualifizieren oder haben noch Fragen zu win2win und unserem Angebot? Dann melden Sie sich noch heute bei unserem freundlichen Kundenservice!

- Kontaktformular

- Telefon 0441 - 21 70 63 13


Unsere Weiterbildungen

Die win2win berät und trainiert Mitarbeiter von privatwirtschaftlichen Unternehmen und  öffentlichen Einrichtungen in ganz Deutschland. Unser Weiterbildungsangebot reicht von der Praxis- und Konzeptberatung über das Krisenkompetenztraining und die Gewaltprävention bis hin zu den Themen Kinderschutz und Suchtprävention. Eine unserer Kernkompetenzen ist die Schulung von Leitungs- und Führungskräften.

Mit Hilfe der win2win können Sie „Fachtrainer für Gewaltprävention“ (Anti-Gewalt-Trainer), „Klinische Pädagog*in oder „Kinderschutzfachkraft“ werden. Möglich ist zudem eine Qualifizierung zur „Gruppenleitung“ oder zur „Führungskraft als Coach“.

Unserem Team ist es wichtig, Ihre persönliche und berufliche Veränderung unter Einbeziehung Ihrer persönlichen und institutionellen Ressourcen zu begleiten. Wir stehen für Qualität und Kundenorientierung, Zuverlässigkeit und Fairness.


Unser Unternehmen

Das win2win-Team besteht aus erfahrenen Fach- und Führungskräften, die sich im Arbeitsfeld Soziale Arbeit und Frühe Hilfen bestens auskennen. All unsere Trainer kommen direkt aus der Praxis und kennen daher Herausforderungen, Stolpersteine und Hürden verschiedener Arbeitsfelder.


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