Verfahrensbeistand


„Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist (§158 FamFG Abs.1).“

„Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren (§ 158 FamFG Abs. 4).



In der Praxis bedeutet dies, dass der Verfahrensbeistand Kontakt zum Kind aufnimmt und sich intensiv mit dem Kindeswillen und den Kindesinteressen beschäftigt. Darüber hinaus führt er Gespräche mit Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen des Kindes, bereitet das Kind auf die richterliche Anhörung vor und begleitet es dorthin. In der gerichtlichen Erörterung ist der Verfahrensbeistand stellvertretend für das Kind anwesend, erstattet Bericht und wirkt an einer einvernehmlichen Lösung mit.

In der Weiterbildung zum Verfahrensbeistand werden die dafür notwendigen rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Grundlagen vermittelt. Praxisnah erlernen die TeilnehmerInnen anhand von Fallbeispielen die Arbeitsweise eines Verfahrensbeistandes, um ein Kind angemessen in einem familiengerichtlichen Verfahren vertreten zu können.


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TERMINE

Verfahrensbeistand 2022(Hybrid)

Seminarkosten

Das Seminar kostet 1.290€.


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