Verfahrensbeistand |
||||
„Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist (§158 FamFG Abs.1).“ |
||||
In der Praxis bedeutet dies, dass der Verfahrensbeistand Kontakt zum Kind aufnimmt und sich intensiv mit dem Kindeswillen und den Kindesinteressen beschäftigt. Darüber hinaus führt er Gespräche mit Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen des Kindes, bereitet das Kind auf die richterliche Anhörung vor und begleitet es dorthin. In der gerichtlichen Erörterung ist der Verfahrensbeistand stellvertretend für das Kind anwesend, erstattet Bericht und wirkt an einer einvernehmlichen Lösung mit. |
||||
Lesen Sie mehr zu dem Aufbau des Ausbildungsgangs... |
||||
TERMINE
|
||||
|
||||
Seminarkosten
|
||||
Das Seminar kostet 1.290€. |
||||
Bei Interesse, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf... |
||||
Hier können Sie sich auch online anmelden. |
||||
(C) 2005 - 2017 Alle Rechte vorbehalten |