Festhalten von Kindern und Jugendlichen

Festhalten von Kindern und Jugendlichen. Rechtliche Voraussetzungen. Vortragsveranstaltung am 15.08.2018 im PFL Peterstr. 3 in Oldenburg

Vortrag und Diskussion von und mit Dr. Detlev Lauhöfer Familienrichter und Direktor des Amtsgerichts Delmenhorst und Kurt Thünemann Geschäftsführer der win2win gGmbH in Oldenburg.

Seit dem 01.10.2017 ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, wenn einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit entzogen werden soll (§ 1631b Abs. 2 BGB). Damit unterfallen die sog. "freiheitsentziehenden Maßnahmen“ dem familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalt gleichermaßen wie die freiheitsentziehende Unterbringung.

Welche Bedeutung hat das für die tägliche Arbeit in Jugendhilfeeinrichtungen. Hierüber informieren wir Sie und diskutieren mit Ihnen Ihre Fragestellungen.


STARTZEIT

Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr.


KOSTEN

Kosten: 40 € inklusive das neue win2win-Notizbuch


ANMELDUNG

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